Rechtsprechung
VG Darmstadt, 15.07.2011 - 3 L 837/11.DA.A |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 2, VwGO § 123 Abs. 1, VwVfG § 40, ARB 1/80 Art. 13, DVAuslG § 2 Abs. 2
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Selbsteintritt, Ermessen, Eltern-Kind-Verhältnis, Familieneinheit, Schutz von Ehe und Familie, Assoziationsberechtigte, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.12.2010 - C-300/09
Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VG Darmstadt, 15.07.2011 - 3 L 837/11
Es bestehen hinreichende Gründe für die Annahme, dass das BAMF sein Ermessen hinsichtlich eines Selbsteintritts überhaupt nicht ausgeübt hat, da es nicht berücksichtigt hat, dass die Antragstellerin mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist, der über Aufenthaltserlaubnisse verfügt (§§ 4 Abs. 5, 23 Abs. 1 AufenthG) und im Mai 2011 von einem ehelichen Kind entbunden wurde, das einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 32 Abs. 3 AufenthG haben könnte (mit Bezug auf EuGH, Urteil vom 9.12.2010 - Toprak und Oguz, C-300/09 und C-301/09 - asyl.net, M17944).Im Lichte der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 09.12.2010 - C-300/09 und C-301/09 -, NVwZ 2011, 349) wird von der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen sein, ob die Stillhalteklausel des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates als dynamisch anzusehen ist.
- EuGH, 09.12.2010 - C-301/09
Oguz
Auszug aus VG Darmstadt, 15.07.2011 - 3 L 837/11
Es bestehen hinreichende Gründe für die Annahme, dass das BAMF sein Ermessen hinsichtlich eines Selbsteintritts überhaupt nicht ausgeübt hat, da es nicht berücksichtigt hat, dass die Antragstellerin mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist, der über Aufenthaltserlaubnisse verfügt (§§ 4 Abs. 5, 23 Abs. 1 AufenthG) und im Mai 2011 von einem ehelichen Kind entbunden wurde, das einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 32 Abs. 3 AufenthG haben könnte (mit Bezug auf EuGH, Urteil vom 9.12.2010 - Toprak und Oguz, C-300/09 und C-301/09 - asyl.net, M17944).Im Lichte der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 09.12.2010 - C-300/09 und C-301/09 -, NVwZ 2011, 349) wird von der zuständigen Ausländerbehörde zu prüfen sein, ob die Stillhalteklausel des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates als dynamisch anzusehen ist.
- VG Darmstadt, 03.11.2011 - 3 L 1098/11
Einzelfall der Verpflichtung des Bundesamtes für Migration zum Selbsteintritt im …
Dies gilt umso mehr, als das Bundesverfassungsgericht im Falle der Anwendbarkeit des § 27 a AsylVfG Anlass für eine Untersuchung gesehen hat, ob das Grundgesetz Vorgaben in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und Art. 16 a Abs. 2 Sätze 1 und 3 GG für die fachgerichtliche Prüfung der Grenzen des Konzepts der normativen Vergewisserung bei der Anwendung von § 34 a Abs. 2 AsylVfG trifft und ggf. welche, wenn Gegenstand des Eilrechtsschutzantrags eine beabsichtigte Abschiebung in einen nach der Dublin-II-VO zuständigen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 2780/09 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 15.07.2011 - 3 L 837/11.DA.A -), und sich mit den zur Rückführung nach Griechenland ergangenen Aussetzungsbeschlüssen über § 34 a AsylVfG hinweggesetzt hat (BVerfG, Beschl. v. 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09 -, NVwZ 2009, 1281; 23.09.2009 - 2 BvQ 67/09 - 09.10.2009 - 2 BvQ 72/09 - 05.11.2009 - 2 BvQ 77/09 - 13.11.2009 - 2 BvR 2603/09 - 10.12.2009 - 2 BvR 2767/09 - 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09 -, NVwZ 2010, 318).